Martin Koppenhoefer schrieb: > ist das die richtige Frage, oder wird das nicht vom Betreiber definiert? > Das ist eine "Stadtschnellbahn", also werden aus der EBO alle Regeln > fuer Stadtschnellbahnen angewandt. Ansonsten sind sie gem. Paragraf 1 > auch "(Diese Verordnung gilt für) "regelspurige Eisenbahnen.", sonst > gilt die EBO nicht. > > Martin
Also sage ich als Betreiber einer Linie: Das ist jetzt eine Stadtschnellbahn - also gelten für mich diese Bedingen bezüglich Belastbarkeit von Bauwerken, Gleisabstände usw. ?! Kann ja irgendwie auch nicht sein. Wer sagt, dass z.B. ein ICE keine Stadtschnellbahn ist (außer der DB)? -- Gruß Mario
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