Johann H. Addicks schrieb:
> Nein im Ernst:
> Natürlich kann man AGB machen, die nicht nur das halbe BGB enthalten
> ("Der Kunde verpflichtet sich, den Dienst nicht zum Zwecke der
> Anstachelung zum Rassenhass, Planung von Völkermord oder verteilung von
> illegalen Softwarekopien nutzen" - sinngemäß T-online) und zudem noch
> moraliche Ansprüche stellen ("Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht
> zur Entwicklung oder Produktion von Kriegswaffen oder zur Entwicklung,
> Produktion oder Betrieb von kerntechnischen Anlagen nutzen" - sinngemäß
> Zerberus-Lizenz)Wir können auch einfach vermerken, dass wir uns von Projekten distanzieren, die unser Kartenmaterial zu unmoralischen Zwecken nutzen. Damit sollten Firmen wie JAMBA bescheid wissen, dass wir es nicht gerne sehen, wenn sie unser Material verwenden. Und später kann uns auch kein Journalist der Welt vorhalten, wir würden mit unserem Kartenmaterial die systematische Abzocke von Kindern unterstützen. André
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