Am 2. Februar 2009 02:49 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>: dem dieses Angebot nicht gefällt, der Paragraph 4a helfen, > in dem es heisst: > "Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies > praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers > hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder > diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten, > müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines > Rechtsinhabers hin von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen > Rechtsinhaber entfernen."
wer waere dann denn bei OSM dieser "Lizenzgeber", der das Recht haette, diese Aufforderung auszusprechen? Gruss Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

