Am 2. Februar 2009 02:49 schrieb Johann H. Addicks <[email protected]>:
dem dieses Angebot nicht gefällt, der Paragraph 4a helfen,
> in dem es heisst:
>  "Wenn Sie ein Sammelwerk erstellen, müssen Sie - soweit dies
>  praktikabel ist - auf die Mitteilung eines Lizenzgebers oder Urhebers
>  hin aus dem Sammelwerk jeglichen Hinweis auf diesen Lizenzgeber oder
>  diesen Urheber entfernen. Wenn Sie den Schutzgegenstand bearbeiten,
>  müssen Sie - soweit dies praktikabel ist- auf die Aufforderung eines
>  Rechtsinhabers hin  von der Bearbeitung jeglichen Hinweis auf diesen
>  Rechtsinhaber entfernen."

wer waere dann denn bei OSM dieser "Lizenzgeber", der das Recht
haette, diese Aufforderung auszusprechen?

Gruss Martin

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