Martin Koppenhoefer schrieb: > dann bist Du nicht geschaeftsfaehig und der Vertrag ist hinfaellig.
Das stimmt nicht. Man ist beschränkte Geschäftsfähigkeit. Wenn die Eltern nicht nachträglich einstimmen, kann Schadensersatz bei den Eltern geltend gemacht werden. Ich denke jedoch, dass hier der "Taschengeldparagraf" überwiegt. Wenn Dir Taschengeld zur freien Verfügung stehst, darfst Du damit machen, was Du willst. Sonst dürfte man unter 18 Jahren ja noch nicht mal eine CD im Laden kaufen. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

