Martin Koppenhoefer schrieb:
> das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
> einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
> CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
> muss).

Da hast du Recht. Abonements fallen nicht unter den Taschengeldparagraphen:

§ 107 BGB:
> Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht
  > lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines
> gesetzlichen Vertreters.

Der Haken ist hier, dass man durch ein Abo keinen reinen Vorteil
erlangt. Der Taschengeldparagraph zieht nur dann, wenn man eine
einmalige Zahlung erledigt. Abonements und Dauerverträge wie
Handyverträge fallen hier allerdings aus. Deshalb kann das Abo von den
Eltern mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

Der Haken ist nur: Ein Rechtsstreit lohnt nicht, da der entstandene
Schaden von 15 € im Vierteljahr viel zu niedrig wäre. Das wissen
Organisationen wie JAMBA ganz genau und deshalb treiben sie ihr
Abzockspiel immer weiter.

André

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