Am 4. Februar 2009 16:22 schrieb Tobias Wendorff
<[email protected]>:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>>
>> dann bist Du nicht geschaeftsfaehig und der Vertrag ist hinfaellig.
>
> Das stimmt nicht. Man ist beschränkte Geschäftsfähigkeit. Wenn die
> Eltern nicht nachträglich einstimmen, kann Schadensersatz bei den
> Eltern geltend gemacht werden.
>
> Ich denke jedoch, dass hier der "Taschengeldparagraf" überwiegt.
> Wenn Dir Taschengeld zur freien Verfügung stehst, darfst Du damit
> machen, was Du willst.
>
> Sonst dürfte man unter 18 Jahren ja noch nicht mal eine CD im
> Laden kaufen.
>


das duerfte sich wohl bei einem Abonement anders verhalten als bei
einer CD. Abgesehen davon ist es auch so, dass, wenn Deine Eltern die
CD zureuckbringen, diese i.d.R. auch zurueckgenommen wird (werden
muss).

Gruss Martin

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