Das klingt so derartig bescheuert, das kann eigentlich nur ein (hierzulande im Zweifel nicht haltbares) Softwarepatent sein.:) So lange ein Patent hierzulande eingetragen ist, gilt es. Ob es nicht haltbar ist, kann man in der Regel nur über Einreichung eine Nichtigkeitsklage feststellen lassen - sagen unsere Anwälte. D.h. OpenRouteService (legt eine Route über die Tiles), Google Maps (legt eine Route über die Tiles), der Objekt-Browser auf openstreetmap.org (zeichnet ein Objekt auf den Tiles nach) und diverse andere Tools sollen hier angeblich ein Patent von Microsoft verletzen? Lies Dir die Patentansprüche durch. Wir haben das jedenfalls getan und uns danach um eine Lizenz bemüht. Habe grad gepostet wo man Patent einsehen kann.
Gruß, Detlev
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