Das klingt so derartig bescheuert, das kann eigentlich nur ein (hierzulande im 
  Zweifel nicht haltbares) Softwarepatent sein.:) So lange ein Patent 
hierzulande eingetragen ist, gilt es. Ob es nicht haltbar ist, kann man in der 
Regel nur über Einreichung eine Nichtigkeitsklage feststellen lassen - sagen 
unsere Anwälte.
D.h. OpenRouteService (legt eine Route über die Tiles), Google Maps (legt eine 
  Route über die Tiles), der Objekt-Browser auf openstreetmap.org (zeichnet ein 
  Objekt auf den Tiles nach) und diverse andere Tools sollen hier angeblich ein 
  Patent von Microsoft verletzen?
Lies Dir die Patentansprüche durch. Wir haben das jedenfalls getan und uns 
danach um eine Lizenz bemüht. Habe grad gepostet wo man Patent einsehen kann.

Gruß,
Detlev
  
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