Am 20. März 2009 20:44 schrieb Norbert Kück <[email protected]>: > Der Bund kann lediglich Eigentum an in der Verfassung > genannten Flächen haben ... > und er darf diese Flächen nur hinsichtlich bestimmter Zwecke selbst > verwalten (z.B. Schifffahrt).
da es offenbar mittlerweile ein Interesse an diesen Flächen gibt (off-shore windparks? Rohstoffe?) ist der Zweck ja gefunden. Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

