Hallo Norbert, danke für Deine Klarstellungen. Gerade bei Grenzen finde ich schon bedenklich, wenn OSMer "nach Gefühl" über besser/schlechter entscheiden wollen.
> Kreisgrenze Die Kreisgrenze umschliesst mehrere Gemeinden und verläuft wie die Gemeindegrenze auf der *Katastergrenze*. Die Katastergrenze ist also eine statische Grenze und administrativ festgelegt. Das betrifft admin_level=6 und 7. An der Küste orientierte sich die Katastergrenze ursprünglich an der "Küstenlinie" (die ihrerseits aber nicht genau festgelegt war und sich permanent verändert). Heute weicht die Katastergrenze oft erheblich von der natürlichen Küstenlinie ab. Abweichungen gehen immer zulasten der Grundstückseigner, bzw zugunsten des Bundes. Bei grösseren Abweichungen kann eine Korrektur nach dem Wassergesetz beantragt werden. Beispielsweise wenn der Stradkorbbetreiber sonst keine Gemeindesteuer mehr bezahlen müsste. Bei Landabtrag hingegen verläuft die Katastergrenze im Wasser. Es gibt auch Bestrebungen, die Gemeindegrenze grundsätzlich ins Wasser hinaus zu verlegen, beispielsweise um polizeiliche Befugnisse auch auf Wasserflächen zu erhalten (Kontrolle der Jet-Ski-Fahrer). Bisher wurde das aber abgelehnt. Gruss, Markus _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

