Sorry, aber ich bin immer verwirrter. Kann bitte einer nochmal klipp und
klar sagen, wie denn jetzt an der Küste die Grenzen zu taggen sind? Und wenn
sich einer ganz sicher ist, kann er das ja auch so ins Wiki schreiben.

So, wie ich es jetzt der Diskussion entnehme, denke ich folgendes:

Die Staatsgrenze ist die 12 Meilen Seegrenze. Diese ist gleichzeitig die
Grenze der Bundesländer und wird demzufolge in die entsprechenden Relationen
gesteckt. Logischerweise müsste dann also auch das Stückel Meer irgendner
Gemeinde zuzuordnen sein, deren Grenze dann wohl auch die 12 Meilen Grenze
wäre.

Um die Sache mit der Landmasse korrekt darzustellen, müsste man also für
jedes küstennahe Bundesland eine eigene Relation haben, die nur die
Landmasse des Bundeslandes einschließlich Inseln innerhalb der 12 MeilenZone
enthält, so ähnlich wie mit der Deutschland Relation, die nur die Landmasse
enthält.
Genau das gleiche müsste man dann für jeden Kreis und jede Gemeinde machen -
sehe ich das richtig?

Bitte klärt mich auf und aktualisiert das Wiki!

Christoph
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