Am 25. März 2009 08:21 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>: > Hallo, > > Martin Koppenhoefer wrote: >> >> Am 25. März 2009 01:07 schrieb Frederik Ramm <[email protected]>: >>> >>> Das reicht ja. Ob Du mir (a) 100 Euro schuldest und ich Dir schriftlich >>> gebe, dass ich sie niemals zurueckfordern werde oder (b) Du mir keine >>> 100 Euro schuldest, ist in der Auswirkung fuer Dich doch irrelevant, >>> oder? >> >> nicht unbedingt, im Fall a könnten Deine Erben das evtl. mit Zinsen >> zurückverlangen, im Fall b bin ich *sicher*. > > Du meinst, dass Du keine Vertraege schliessen kannst, die ueber Deinen Tod > hinaus wirksam sind? Erscheint mir absurd. >
nee, so allgemein habe ich das nicht gesagt. Aber wenn Du schreibst: Du schuldest mir 100 EUR und gibst mir schriftlich, dass Du sie nie zurückfordern wirst, dann können Deine Erben trotzdem das Geld verlangen. Schulden ist schon mal klar: Die 100 EUR gehören immer noch Dir, Du hast sie nur verliehen. Wenn Du sie nicht zurückforderst, könnte das trotzdem jemand anderes tun, der die Rechte daran erwirbt, z.B. durch Erbschaft. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

