Am 25. März 2009 19:48 schrieb Martin Koppenhoefer <[email protected]>: > nee, so allgemein habe ich das nicht gesagt. Aber wenn Du schreibst: > Du schuldest mir 100 EUR und gibst mir schriftlich, dass Du sie nie > zurückfordern wirst, dann können Deine Erben trotzdem das Geld > verlangen. Schulden ist schon mal klar: Die 100 EUR gehören immer noch > Dir, Du hast sie nur verliehen. Wenn Du sie nicht zurückforderst, > könnte das trotzdem jemand anderes tun, der die Rechte daran erwirbt, > z.B. durch Erbschaft. > > Gruß Martin >
sorry, zu schnell getippt, gemeint war im 1. Satz natürlich: "Ich schulde Dir und Du gibst mir schriftlich..." Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

