Am 3. April 2009 16:31 schrieb Mario Salvini <[email protected]>: > ich glaube da is ein Missverständnis. Ortsschilder sollten klar als > Beginn der geschlossenen Ortschaft sein. > Aber kann man das ja durch verschiedene Methoden lösen. Oft liegt der > Beginn der geschlossenen Ortschaft ja 50 100 oder 200m vor der > eigentlichen Ortschaft. >
das machen manche Kommunen zur Verkehrsberuhigung so, allerdings kann man die Rechtmäßigkeit nach den oben zitierten Gerichtsurteilen in Frage stellen: Wenn das Ortsendeschild erst 200 m NACH dem erkennbaren Ende der geschlossenen Ortschaft kommt, kann man als Autofahrer genausogut annehmen, das Ortsende-Schild sei vergessen worden, zumindest ohne Ortskenntnis. Bei der Einfahrt in den Ort geht das natürlich nicht, aber bei der Ausfahrt könnte man es da schonmal auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (gibt ja so berüchtigte Wegelagerer-Stellen). Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

