Hallo,

Markus Schaub wrote:
>>> Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der
>>> Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet".

>> Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin
>> ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es
>> vorher wusste.

> Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich.

Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die 
Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt 
nicht diskutiert.

Bye
Frederik

-- 
Frederik Ramm  ##  eMail [email protected]  ##  N49°00'09" E008°23'33"

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