Hallo, Markus Schaub wrote: >>> Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der >>> Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet".
>> Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin >> ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es >> vorher wusste. > Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich. Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt nicht diskutiert. Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail [email protected] ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

