Frederik Ramm schrieb: > Hallo, > > Markus Schaub wrote: > >>> Der § 109g StGB spricht von "und dadurch wissentlich die Sicherheit der > >>> Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet". > > >> Das bedeutet, wenn ich hinterher sage: "Das wusste ich aber nicht.", bin > >> ich fein aus dem Schneider. Wer soll mir beweisen können, dass ich es > >> vorher wusste. > > > Zumindest ab jetzt wäre es wissentlich. > > Keinesfalls, denn man muss ja wissentlich im konkreten Fall die > Sicherheit gefaehrden. Und konkrete Faelle haben wir hier ueberhaupt > nicht diskutiert.
Ich hätte das jetzt etwas anders interpretiert, aber ohne die entsprechende Rechtsprechung zu kennen, ist es sowieso müßig, über Gesetze zu diskutieren. Gruß, Markus _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

