Martin Koppenhoefer wrote: > Am 14. April 2009 18:56 schrieb Mark Obrembalski <[email protected]>: >> ...Man müsste tatsächlich wissen, was nun wofür >> gewidmet ist. > > so sehe ich es auch. Und vergiss bitte nicht, dass wir ja nicht nur > Daten in Deutschland erheben.
Das ist schon klar, ich gehe aber davon aus, dass ein vernünftiger Router ohnehin nicht drumherumkommt, Straßentypen in unterschiedlichen Ländern auch unterschiedlich zu interpretieren - jedenfalls solange wir nicht eine große Anzahl an länderspezifischen Straßentypen einführen. Das bekannteste Beispiel ist "trunk", was im Vereinigten Königreich eine deutlich andere Bedeutung hat als in Deutschland. > Am sinnvollsten im Fall "Befahren > zulässig" oder nicht ist m.E. immer, wenn der Mapper das von Hand > einträgt. 1. Die Möglichkeit dazu gibt es ja immer, ich plädiere aber dafür, den Mappern die stupide Arbeit, das einzutragen, was in der ganzen Region üblich ist, so weit wie möglich abzunehmen. 2. Wozu ein Weg gewidmet ist, sieht man ihm nicht unbedingt an. Wo eine eindeutige Beschilderung fehlt, ist der Mapper also ohnehin meist auf Raten angewiesen. >> Wenn es tatsächlich so sein sollte, dass die üblichen Regeln für das >> Befahren von Feldwegen sich regional massiv unterscheiden, wäre es >> aber wahrscheinlich am sinnvollsten, einen Bot laufen zu lassen, der >> unmarkierte Feldwege je nach Region mit "motorcar=yes" >> oder "motorcar=no" kennzeichnet. Bei der Dateneingabe von Hand müsste >> man dann nur noch das eintragen, was vom örtlichen Normalfall >> abweicht. > > das Problem ist halt, dass man nicht unbedingt von vollständigen Daten > ausgehen kann, d.h. bei weitem nicht jeder Weg, der kein access-tag > hat, ist auch wirklich (legal) befahrbar. Im Fall eines baden-württembergischen tracks kann man zu 99 % davon ausgehen, dass er es nicht (für Kraftfahrzeuge, ausgenommen Land- und Forstwirtschaft) ist. Da schadet es also sicher nicht, wenn der Bot ein "motorcar=no" reinschreibt. > Daher sehe ich motorcar=no > in den Gegenden, wo das Befahren von Feld- und Waldwegen grundsätzlich > unabhängig von der Beschilderung verboten ist (ich kann mir das immer > noch nicht richtig vorstellen, wie soll man denn im Zweifel dann > wissen, dass diese bestimmte Straße eigentlich ein Feldweg ist?) Wenn es wirklich um die Frage der Widmung geht, weiß man das unter Umständen erst nach einem länglichen Gerichtsverfahren, in dem die Verhältnisse des 19. Jahrhunderts ausgiebig zur Sprache gekommen sind. Wobei man in Fällen, wo der Weg üblicherweise befahren wird und kein Verbotsschild steht, wohl getrost zumindest "motorcar=permissive" schreiben kann. Zumindest in Baden-Württemberg ist es aber nicht so, dass das Befahren unabhängig von der Beschilderung verboten wäre, sondern es steht einfach an fast jedem Feldweg ein Verbotsschild. Auch diese Tatsache zu bekunden, kann man ruhig dem Bot überlassen. Gruß, Mark -- Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits- maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs- sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung) _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

