Sven Geggus schrieb:
> Garry <garr...@gmx.de> wrote:
>
>   
>> In Deutschland  dürften Fahrräder generell auf  autobahnänlich 
>> ausgebauten  Strassen verboten sein -
>> oder gibt es ein Gegenbeispiel?
>>     
>
> Das ist nur dann der Fall, wenn das Zeichen 331 "Kraftfahrstraße"
> aufgestellt ist.
>   
Mit "generell" meine ich dass solche Strassen immer so beschildert sein 
dürften dass dort ein
Fahrradverkehr nicht zulässig ist - das kann u.a. auch durch die 
vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit
der Fall sein.

> Hier is Karlsruhe ist zum Beispiel die Kraftfahrstraße kurz vor der
> Rheinbrücke aufgehoben, damit auch Trekker drüberfahren dürfen.
>   
Es ging um Fahrräder, nicht um Trekker... Für Fahrräder gibt es dort 
einen Radweg de nach
meiner Kenntnis der Benutzungspflicht unterliegt die man an dieser 
Stelle auch unbedingt befolgen
befolgen sollte wenn man an seinem Leben hängt.

Garry

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