Hallo, > Ich finde das alles komplett überbewertet, solange nicht klar ist, > ob unsere Daten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind.
Ich bin felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten, die in unserer Datenbank sind, vor Gericht in *einigen* Laendern als urheberrechtlich geschuetzt angesehen werden wuerden. Ich bin ebenso felsenfest davon ueberzeugt, dass *einige* der Daten (ich nehme an, die meisten) vor Gericht in *einigen* Laendern (ich nehme an, in den meisten) nicht als schutzfaehig angesehen werden wuerden. > a) Sie sind geschütztm dann darf derjenige Anwender bei dem die ODbL > nicht gilt, eh nicht machen was er will. Die Nutzung der Daten sowie > die Vervielfältigung wurde nämlich nur dem Herausgeber bzw. Betreiber > der OSM-Datenbank unter ODbL erteilt - nicht direkt dem Anwender. Es kaeme in dem Fall darauf an, welche Lizenz fuer den Inhalt verwendet wurde, und ob diese Lizenz gilt. Die FIL, die dafuer im Gespraech war und im wesentlichen einer BSD-Lizenz aehnelt, soll jetzt in "Database Content License" umbenannt und etwas verbessert und in den naechsten Tagen vorgestellt werden. > b) Sie sind nicht geschützt, dann ist es für uns Anwender wurscht. > Wir haben keinerlei Rechte an den Daten und schenken sie freiwillig > an den Betreiber der Datenbank. Diese Datenbank kann dann unter der > Lizenz einer Wahl stehen, nehmen wir ruhig die ODbL. Wir haben > keinerlei Mitspracherecht, außer natürlich auf Kulanzbasis. Naja, wir koennten ja selber immer noch, auch bei ungeschuetzten Daten, von dem Datenbankschutz etwas abbekommen. Jordan Hatcher hatte urspruenglich vorgesehen, dass die einzelnen Mapper ihre Daten ebenfalls als Datenbank unter der ODbL an die OSMF lizensieren. Mittlerweile ist die Position der OSMF aber, dass die Daten unter der FIL (bzw. bald DbCL) lizensieren sollen. Dazu haben die amerikanischen Anwaelte geraten, aber die Begruendung dafuer kenne ich nicht. > Bislang wurde ja immer von "a" ausgegangen, von dem ich ja auch > ein Vertreter bin. Allerdings sehe ich hier kein Problem, wenn > die ODbL irgendwo ungültig werden sollte. Wenn man ein Urheberrecht > darauf habe, gilt es weltweit (Welturh.abkommen, WTC, WIPO etc.). Ich gehe davon aus, dass die USA zu den Laendern gehoeren, in denen unsere Daten tendenziell eher *nicht* dem Urheberrecht unterliegen, nach dem Motto "facts are free". Bye Frederik _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

