Frederik Ramm schrieb:
> Da hast Du das Gesetz auf Deiner Seite, denn man kann kein Eigentum an 
> Diebesgut erwerben (BGB §935). Waere das nicht gesetzlich so geregelt, 
> dann waere es von Dir auch nicht rechtmaessig, Dein Fahrrad vom jetzigen 
> Fahrer zurueckzuverlangen - Du muesstest den Mittelsmann auf Ersatz 
> verklagen.

Das ist korrekt, aber §935 greift nicht bei Daten, da sie keine Sache
im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind.

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