Frederik Ramm schrieb: > Da hast Du das Gesetz auf Deiner Seite, denn man kann kein Eigentum an > Diebesgut erwerben (BGB §935). Waere das nicht gesetzlich so geregelt, > dann waere es von Dir auch nicht rechtmaessig, Dein Fahrrad vom jetzigen > Fahrer zurueckzuverlangen - Du muesstest den Mittelsmann auf Ersatz > verklagen.
Das ist korrekt, aber §935 greift nicht bei Daten, da sie keine Sache im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches sind. _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de