Frederik Ramm schrieb:
> Wenn jemand in Nordkorea die GPL verletzt und ein eigenes Betriebssystem 
> namens "Lunix" baut und dies einem Kunden in den USA verkauft (und 
> beteuert, dass alle Rechte in Nordkorea liegen), dann koennen die 
> Rechteinhaber - Nordkorea hin oder her - Ansprueche gegen den Kunden in 
> den USA durchsetzen, weil das Copyright nicht dadurch ausgehebelt wird, 
> dass die Koreaner irgendwas draufschreiben.

Nordkorea ist 2003 der Berner Konvention beigetreten. Spätestens damit
sollte die GPL dort genausogut durchsetzbar sein wie in den USA.

Philipp

P.S.: Die einzigen Staaten, die bisher mit keinem internationalen
Übereinkommen zum Urherberrecht etwas zu tun haben wollten sind
Kiribati, Nauru, Palau, San Marino, Somalia, Turkmenistan und Tuvalu.

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