Mario Salvini schrieb: > Garry schrieb: >> Guenther Meyer schrieb: >> >> ... >>> du bist es, der komplizierte fehlerhafte werte ableitet, in dem er z.B. >>> maxspeed=7 fuer schrittgeschwindigkeit setzen will. >>> >>> >> Ich stehe nach wie vor dazu dass 7km/ h als Maxwert ein sinnvoller Wert >> für deutsches StVO Gebiet ist für den man >> geschwindigkeitsüberwachungstechnisch nicht belangt werden kann >> (Messtoleranzabzug noch gar nicht berücksichtigt). >> Somit hat man die Möglichkeit maxspeed rein numerisch zu verwenden mit >> der einzigen Ausnahme für "no/none" für >> unbegrenzt. Eine saubere, durchgängige Definition für >> Streckenhöchstgeschwindigkeit. >> >> Garry >> > ich habe hier in Aachen übrigens an der Auffahrt zum Gelände des > Straßenverkehrsamtes ein Geschwindigkeitsbegrenzungsschild gesehen mit > einer 7 im roten Ring auf weißem Grund. Auf dem StVA-Gelände gilt also > ein explizites maxspeed=7. Wie kann ich das jetzt von dem normalen > impliziten Schrittgeschwindigkeit in "beruhigten Zonen" unterscheiden?
Gegenfrage: Ist es wirklich so totbringend wichtig, dies unterscheiden zu können?!? Gruß, ULFL P.S: Haare zu spalten ist im allgemeinen ein recht langweiliges Handwerk ... (und dies gilt bestimmt nicht nur für Mario) _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

