Martin Koppenhoefer <dieterdre...@gmail.com> wrote:
> Am 4. Juni 2009 01:37 schrieb Werner König <werner-koe...@t-online.de>:
>> hallo, Wege unter 2m dürfen nach meiner Interpretation von Fahradfahrern nur
>> als Fußgänger benutzt werden.
> 
> aufgrund welcher Grundlage "interpretierst" Du dieses Verbot?

In Baden-Würrtemberg steht's so im Landeswaldgesetz ...
Und ich meine, in einem anderen Bundesland wäre noch restriktiveres
mal versucht worden, aber gescheitert??? R-P???

>> Ich glaube das steht sogar in einigen Verordnungen. Nichstdestotrotz werden
>> trails (meist unter 2m) von
>> Fahradfahrern benutzt, was in Frankreich (z.B. in den Vogesen durchaus
>> erlaubt ist). Also, ich möchte den
>> Trail-Fahrern nicht ihr Hobby verderben, aber es wird in Deutschland
>> höchstens geduldet, nicht jedoch erlaubt.
> 
> ich hoffe, dass Du deshalb nicht an alle schmalen Wege und
> Trampelpfade ein bicycle=no machst, oder?

In Ba-Wü hätte er eigentlich Recht ...
Ich bin aber auch kein Fan von solchen Tag-Orgien (bicycle=yes,
foot=yes, agricultur=yes, ...=no an hundsgewöhnlichen tracks bspw.,
wie ich es schon sah... in dem Falle dann bicycle=no an paths, weil
als path tagge ich die dann, dann sollte jeder in Ba-Wü radelnde
wissen, dass er da nicht radeln dürfte, eigentlich...

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