Hallo Dirk,

> Gebühren entsprechend der Nutzung erheben

Aus verlässlicher Quelle weiss ich, dass beispielsweise für die 
kommerzielle Verwendung von zig-tausend Hausnummern der gesamte 
Jahresertrag im niedrigen dreistelligen € Bereich liegt.
Der Aufwand dafür ist so gross, dass es insgesamt ein mehrfaches 
Verlustgeschäft ist. Aber die Gebührenordnung will es so.

Die ökonomisch denkenden Mitarbeiter würden das lieber heute als morgen 
ändern und die Daten einfach freigeben.

> aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung die Gebührenfrage nicht klärbar

siehe oben: privat oder gewerblich ist beim Ertrag recht unerheblich.

> ob das Amt überhaupt Rechte an den abgezeichneten Daten hat

Bayern hat ausdrücklich erklärt:
Die Rechte an den abgeleiteten Daten liegen bei OSM.

Gruss, Markus

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