On Mon, 8 Jun 2009, Markus wrote:

Gebühren entsprechend der Nutzung erheben

Aus verlässlicher Quelle weiss ich, dass beispielsweise für die
kommerzielle Verwendung von zig-tausend Hausnummern der gesamte
Jahresertrag im niedrigen dreistelligen € Bereich liegt.
Der Aufwand dafür ist so gross, dass es insgesamt ein mehrfaches
Verlustgeschäft ist. Aber die Gebührenordnung will es so.

Ist in anderen Bereichen nicht anders. SAPOS z.B. wird mit den Gebühren auch Verlust machen (i.e. mehr Aufwand zum Eintreiben der Gebühren, als Gebühren eingenommen werden). Wenn man denen das allerdings vorhält, dann argumentieren sie mit Einsparungen, die der Dienst als ganzes bringt (was auch keiner bestreitet :-).

Die ökonomisch denkenden Mitarbeiter würden das lieber heute als morgen
ändern und die Daten einfach freigeben.

Das würde in vielen Fällen den Ämtern und der Allgemeinheit gut tun. Deswegen ist es auch wichtig, dass OSM die Ämter nicht ignoriert, sondern am Ball bleibt. Ämter und Gesetzgebung müssen irgendwann ihre Einstellung ändern. Ohne Druck machen sie das nicht.

aufgrund der fehlenden Zweckbestimmung die Gebührenfrage nicht klärbar

siehe oben: privat oder gewerblich ist beim Ertrag recht unerheblich.

Zitat:

"Denn die Gebühr ist vom Verkaufspreis und der Auflagenhöhe des Folgeprodukts ... abhängig".

ob das Amt überhaupt Rechte an den abgezeichneten Daten hat

Bayern hat ausdrücklich erklärt:
Die Rechte an den abgeleiteten Daten liegen bei OSM.

Wie gesagt, genau um diese Frage hat sich das Amt in Sachsen gedrückt, weswegen ich weiterhin am Ball bleibe.

Ciao
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