Martin Koppenhoefer schrieb:
> und, taggst Du die?

Nö, ich möchte ja auch nicht, dass jemand meine GPS-Empfangsstation
mappt. Ich habe nämlich keinen Bock, dass mir morgen jemand die
teuren Antennen abschraubt, weil sie wissen, wo sie stehen.

Auf einem Luftbild sieht man die nicht.

> Natürlich kann man auf vielfältige Weise die
> Persönlichkeitsrechte anderer verletzen, aber das ist m.E. die
> Verantwortung des Einzelnen.

Welches Einzelnen? Dem Privatmann, der auf seinem Boden etwas
aufstellt oder dem Mapper, der es sieht und einzeichnet?

> Keineswegs würde ich es gutfinden, wenn jemand in
 > vorausschauender Pflichterfüllung die von anderen
> eingetragenen "Privatwege" u.ä. wieder rauslöschen würde.

Darum sagte ich ja auch: Widerspruchsmöglichkeit und nicht
vorausschauhend!

>> Ich bin der Meinung, wir sollten dem Eigentümer die Möglichkeit
>> des Widerspruchs ermöglichen, wenn es zu tief in seine Besitz-
>> oder Privatsphäre eingreift.
> 
> diese Möglichkeit hat er jederzeit, was willst Du noch mehr
> ermöglichen? Ein Standardformular?

Ja, ein Formular in dem steht: "Ich möchte nicht, dass Objekte
[...] meines Privatgeländes bei Ihnen verzeichnet sind".

> Welche persönlichen Daten taggen wir üblicherweise, die nicht
> allgemein bekannt sind? Swimming-Pools tagge ich z.B. gelegentlich ;-)

Es war eher auf den Ufo-Landeplatz bezogen:
Wenn neben dem Swimmingpool eine Hütte vorhanden ist, die
schwarzgebaut wurde und die (vom Luftbild aus) eingezeichnet
wurde, kann ich die Gründe vollkommen nachvollziehen.

Grüße
Tobias

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