Hallo Community, ich habe in den vergangenen Tagen ein wenig im Bereich Nachschöpfungen nachgelesen
Juristisch gesehen gibt abhängige sowie unabhängige Nachschöpfungen. Abhängige Nachschöpfung: Wenn man ein Originalwerk unwesentlich bearbeitet, das heißt Kopieren, Durchpausen oder Abdigitalisieren, so ist das eine Vervielfältigung. Auf der einen Seite benötigt man für eine Veröffentlichung dieser Kopie eine Genehmigung des Urhebers, auf der anderen Seite ist diese Kopie kein eigenständiges Werk, da diese Vervielfältigung selbst keine Schöpfungsqualität erreicht. Unabhängige Nachschöpfung: Wenn man nun jedoch eine Freihand-Skizze (auch z.B. in JOSM) eines Originalwerk anzeichnet, ist diese nicht Teil des Werkes und auch keine direkte Bearbeitung am Selbigen. Wenn man sich z.B. anhand eins Luftbildes vorstellt, wie das abgelichtete Objekt ausgesehen haben könnte / woran es sich orientiert (etc.) und den Straßenverlauf oder den Verlauf einer Grenze nach den eigenen Vorstellungen wiedergibt, hat man auch die Schöpfungshöhe erreicht. Auch ist es möglich, das Werk zu vermessen und die Werte dann in die Skizze einfließen zu lassen - Vermessung ist keine Bearbeitung. Das Urheberrecht bietet - anders als das Patentrecht - nur den Schutz vor unerlaubter Verwertung eines Werkes, nicht jedoch der Nachschöpfung. Wäre Nachschöpfung untersagt, könnten Programme wie OpenOffice nicht existieren (das ist ja auch das Problem bei Softwarepatenten!). Selbst das Thema Datenbank kommt so nicht in die Quere: § 87a ff. UrhG sagt eindeutig, dass sich der Datenbankschutz nur auf "einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank" oder "wiederholte" Entnahmen erstreckt. Die Entnahme kleiner Datenmengen, z.B. zum eigenen Entwurf von Gemeindegrenzen können daher sicherlich nicht als Verstoß geachtet werden. Viele Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de