Am 18. Juni 2009 13:56 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> Juristisch gesehen gibt abhängige sowie unabhängige Nachschöpfungen.
>
> Abhängige Nachschöpfung:
> Wenn man ein Originalwerk unwesentlich bearbeitet, das heißt Kopieren,
> Durchpausen oder Abdigitalisieren, so ist das eine Vervielfältigung.
> Auf der einen Seite benötigt man für eine Veröffentlichung dieser
> Kopie eine Genehmigung des Urhebers, auf der anderen Seite ist diese
> Kopie kein eigenständiges Werk, da diese Vervielfältigung selbst
> keine Schöpfungsqualität erreicht.
>
> Unabhängige Nachschöpfung:
> Wenn man nun jedoch eine Freihand-Skizze (auch z.B. in JOSM) eines
> Originalwerk anzeichnet, ist diese nicht Teil des Werkes und auch
> keine direkte Bearbeitung am Selbigen. Wenn man sich z.B. anhand
> eins Luftbildes vorstellt, wie das abgelichtete Objekt ausgesehen
> haben könnte / woran es sich orientiert (etc.) und den Straßenverlauf
> oder den Verlauf einer Grenze nach den eigenen Vorstellungen
> wiedergibt, hat man auch die Schöpfungshöhe erreicht.

intuitiv habe ich das schon immer so gesehen. In einem
hochaufgelösten, senkrechten Google-Luftbild die Form eines Gebäudes
ansehen, und dieses dann aus dem Gedächtnis und mit einem schlechter
aufgelösten Yahoo-Luftbild in JOSM einzuzeichnen sollte erlaubt sein.

> Auch ist es möglich, das Werk zu vermessen und die Werte dann in
> die Skizze einfließen zu lassen - Vermessung ist keine Bearbeitung.

aber wohl eine abhängige Nachschöpfung, oder?

Gruß Martin

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