Am Fr, 10.07.2009, 08:18 schrieb Karl Eichwalder:

> Na, jetzt versuch bitte nicht, dich an den eigenen haaren aus dem sumpf
> zu ziehen.  Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt ist
> (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 jahren), dann
> ist's ein anonym erschienenes werk.

Das ist Unfug.

Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt ... es
steht ja nur der Herausgeber und nicht die Urheber drauf!


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