Tobias Wendorff wrote: >> zu ziehen. Wenn an der üblichen stelle der urheber nicht vermerkt >> ist (titelblatt, urheberrolle, bekanntgabe innerhalb von 70 >> jahren), dann ist's ein anonym erschienenes werk. > > Das ist Unfug. > > Demnach wäre keine ADAC-Karte, kein Falk-Stadtplan etc. geschützt
Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung. Gruß, Mark _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

