Am Fr, 10.07.2009, 12:50 schrieb Mark Obrembalski: > Doch, natürlich. Auch anonyme und pseudonyme Werke sind > urheberrechtlich geschützt. Nur läuft die Schutzfrist eben nicht ab > dem Tod des Urhebers, sondern schon ab Veröffentlichung.
Und wenn der Plan erst 30 Jahre nach 1930 veröffentlicht wurde? Mein Problem: Wenn in 10 Jahren ein Nachkomme oder ein Katasterbeamte das Werk bzw. den Urheber "outed", ist er nicht mehr anonym und der Todeszeitpunkt gilt. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

