On Tue, 4 Aug 2009, Christian H. Bruhn wrote:

Mir stellt sich eine grundlegende rechtliche Frage: Wann darf ich
Sachen, insbesondere Namen eintragen, die ich selbst weiß?

Z.B. steht ja selten an einem Gewässer oder Insel ein Namenschild.
Wenn mir der See aber schon lange, vielleicht schon seit meiner
Kindheit, unter einem bestimmten Namen kenne, dann darf ich ihn
sicherlich eintragen.

Was wäre aber wenn ich den Namen in einer geschützten Karte gelesen
habe und mir gemerkt habe? Dann ist das Eintragen wohl rechtlich nicht
OK. Was aber, wenn das schon vielleicht Jahre her ist?

Man könnte sich ja auch folgendes Szenario denken. Ich rede mit
jemandem über den Namen eines Sees. Ich bin mir nicht 100%ig sicher,
aber er bestätigt mir das, obwohl er sein Wisssen auch nur aus einer
urheberrechtlich geschützten Quelle hat?

Wie und wo kann und darf man eine Grenze ziehen, was erlaubt ist und
was nicht?

Das Urheberrecht kümmert sich um Werke wie Karten. Es kann die Detailinformationen gar nicht schützen, weil diese ja nicht vom Urheber der Karte stammen.

Deshalb kannst Du theoretisch alles von irgendwelchen Karten übernehmen ohne das es Probleme gibt, aber:
- Die Karte kann Fehler enthalten
- Die Karte kann bewusst falsche Informationen enthalten, um
  Datenkopierer zu überführen
- Die Karte generalisiert und adaptiert, weil keine Karte die Wirklichkeit
  zu 100% darstellen kann (weil es dann ja die Wirklichkeit wäre)
- Die Karte wählt aus und bildet ein in sich passenden Ausschnitt der
  Wirklichkeit ab
- Karten verdrängen (verschieben) eng beieinander liegende Objekte um
  Platz zu schaffen

Die meisten dieser Schritte und noch ein paar mehr, sowie das Gesamtwerk sind geschützt.

Wenn Du also reine Sachinformationen übernimmst oder einzelne Details übernimmst, kann keiner was sagen (außer natürlich Du übernimmst gerade die bewusst falschen Informationen :-). Wenn Du im großen Stil übernimmst wirst Du hingegen auch Daten übernehmen, die geschützt sind.

Beispiel:
- Der reine Straßenverlauf ist nicht schutzwürdig.
- Der generalisierte Straßenverlauf in der Karte und dessen
  Klassifizierung hingegen wahrscheinlich schon.

- Der korrekte Name eine Straße ist nicht schutzwürdig
- Die spezielle Art und Weise einen Namen in der Karte unterzubringen
  (z.B. Abkürzungen) vielleicht doch (allerdings bezweifle ich das das bei
  einzelnen Namen durchsetzbar wäre :-)

OSM sagt deshalb "generell nichts aus anderen Karten übernehmen", weil die feine Unterscheidung so kompliziert zu erklären wäre, das es keiner versteht. Die genauen Grenzen zwischen Schutzwürdigkeit und nicht sind im übrigen so unklar, dass hier Klarheit nur dann herrscht, wenn Du vor Gericht gezogen bist - für jeden einzelnen Fall :-)

Ciao
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