Yop, stimmt - habe ich ja neulich ausführlich beschrieben. Noch dazu kommt übrigens, dass der Zeichenschlüssel auch geschützt ist; d.h. Farbgebung, Breite und Klassifizierung von Straßen etc. etc.
Am Di, 4.08.2009, 22:09 schrieb Dirk Stöcker: > On Tue, 4 Aug 2009, Christian H. Bruhn wrote: > >> Mir stellt sich eine grundlegende rechtliche Frage: Wann darf ich >> Sachen, insbesondere Namen eintragen, die ich selbst weiß? >> >> Z.B. steht ja selten an einem Gewässer oder Insel ein Namenschild. >> Wenn mir der See aber schon lange, vielleicht schon seit meiner >> Kindheit, unter einem bestimmten Namen kenne, dann darf ich ihn >> sicherlich eintragen. >> >> Was wäre aber wenn ich den Namen in einer geschützten Karte gelesen >> habe und mir gemerkt habe? Dann ist das Eintragen wohl rechtlich nicht >> OK. Was aber, wenn das schon vielleicht Jahre her ist? >> >> Man könnte sich ja auch folgendes Szenario denken. Ich rede mit >> jemandem über den Namen eines Sees. Ich bin mir nicht 100%ig sicher, >> aber er bestätigt mir das, obwohl er sein Wisssen auch nur aus einer >> urheberrechtlich geschützten Quelle hat? >> >> Wie und wo kann und darf man eine Grenze ziehen, was erlaubt ist und >> was nicht? > > Das Urheberrecht kümmert sich um Werke wie Karten. Es kann die > Detailinformationen gar nicht schützen, weil diese ja nicht vom Urheber > der Karte stammen. > > Deshalb kannst Du theoretisch alles von irgendwelchen Karten übernehmen > ohne das es Probleme gibt, aber: > - Die Karte kann Fehler enthalten > - Die Karte kann bewusst falsche Informationen enthalten, um > Datenkopierer zu überführen > - Die Karte generalisiert und adaptiert, weil keine Karte die Wirklichkeit > zu 100% darstellen kann (weil es dann ja die Wirklichkeit wäre) > - Die Karte wählt aus und bildet ein in sich passenden Ausschnitt der > Wirklichkeit ab > - Karten verdrängen (verschieben) eng beieinander liegende Objekte um > Platz zu schaffen > > Die meisten dieser Schritte und noch ein paar mehr, sowie das Gesamtwerk > sind geschützt. > > Wenn Du also reine Sachinformationen übernimmst oder einzelne Details > übernimmst, kann keiner was sagen (außer natürlich Du übernimmst gerade > die bewusst falschen Informationen :-). Wenn Du im großen Stil übernimmst > wirst Du hingegen auch Daten übernehmen, die geschützt sind. > > Beispiel: > - Der reine Straßenverlauf ist nicht schutzwürdig. > - Der generalisierte Straßenverlauf in der Karte und dessen > Klassifizierung hingegen wahrscheinlich schon. > > - Der korrekte Name eine Straße ist nicht schutzwürdig > - Die spezielle Art und Weise einen Namen in der Karte unterzubringen > (z.B. Abkürzungen) vielleicht doch (allerdings bezweifle ich das das > bei > einzelnen Namen durchsetzbar wäre :-) > > OSM sagt deshalb "generell nichts aus anderen Karten übernehmen", weil die > feine Unterscheidung so kompliziert zu erklären wäre, das es keiner > versteht. Die genauen Grenzen zwischen Schutzwürdigkeit und nicht sind im > übrigen so unklar, dass hier Klarheit nur dann herrscht, wenn Du vor > Gericht gezogen bist - für jeden einzelnen Fall :-) > > Ciao > -- > http://www.dstoecker.eu/ (PGP key > available)_______________________________________________ > Talk-de mailing list > [email protected] > http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de > _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

