Hallo,

Raimond Spekking wrote:
> Fakten sind urheberrechtlich nicht schützbar. Für die Datenbank, die aus
> solchen Fakten erstellt wird, kann allerdings ein Datenbankschutzrecht
> bestehen. Vermutlich wird sich der VRR darauf beziehen.

Und der Datenbankschutz schuetzt ja die Arbeit, die in die Herstellung 
der Datenbank fliesst, nicht das Resultat als solches.

Will sagen, wenn Du jetzt herumlaeufst und alle Bushaltestellenschilder 
aufschreibst und dadurch eine eigene Datenbank herstellst, die mit der 
Datenbank des Verkehrsbetriebs identisch ist, aber nicht aus dieser 
abgeleitet ist, dann kann der Verkehrsbetrieb an Deiner Datenbank auch 
keine Rechte geltend machen.

Bye
Frederik

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