Tirkon schrieb: > Wenn ein Verkehrsbetrieb - wie im Falle des Verkehrsverbundes > Rhein-Ruhr (VRR) geschehen - es den Mappern verbieten darf, die > veröffentlichten Daten und das Wissen daraus, zu anderen Zwecken als > zum Busfahren zu verwenden, dann gehören zu diesen Veröffentlichungen > die Karten, Fahrpläne, Angaben im Internet, an den Haltestellen sowie > in und an den Bussen etc. Wie heißt also die Haltestelle und in welche > Linie steige ich da eigentlich ein? Man kann also loggen und mappen, > soviel man will. Aber man kann die Daten ohne die Veröffentlichungen > keiner Linien- oder Haltestellenbezeichnung etc. zuordnen. Wenn das > Verbot also Bestand hat, dürfte es nicht eine einzige VRR-Linie in OSM > geben.
Er darf es Dir nicht verbieten. Du darfst nur z.B. nicht die Originalkarte durchpausen oder die Tabelle 1:1 abtippen. > Es steht also die Schlüsselfrage im Raum: Kann der Verkehrbetrieb > verbieten oder nicht? Letztendlich wurden diese wie viele andere > rechtliche Fragen zu OSM nicht abschließend geklärt. Aber im Raum > stehen sie schon und verunsichern die Mapper: > > http://wiki.openstreetmap.org/wiki/Talk:VRR#VRR_Erlaubnis Oh nein ... schon wieder so eine Amok-Aktion :-( Wer hat die initiiert? Da läuft wieder alles doppelt und dreifach zum gleichen Thema. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

