2009/8/6 Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de>

> Die Verwendung des "DOP-Projekt" der LVAs könnt ihr aber auf lange
> Sicht abschreiben ... 45 EUR kostet eine Kachel für die Nutzung für
> unseren Zweck und aufgrund der Katastergesetze und der
> Gleichberechtigung wird da *derzeit* sicherlich wenig möglich sein.


Was sagen den die Katastergesetze (z.B. in NRW)?

Und wie sieht das mit diesem Gleichberechtigungsgrundsatz genau aus? Können
die LVermÄmter nicht Bedingungen stellen? Also z.B.

> Die Orthophotos des LVA dürfen all die kostenlos verwenden, die aus diesen
> Orthophotos geografische Vektordaten abzeichnen und diese in einer allgemein
> zugänglichen Datenbank im Internet speichern, welche unter der "Creative
> Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder ODbL) lizensiert ist.

Alles was diese Bedingungen erfüllt wird gleich behandelt - auch wenn es de
facto nur auf OSM zutrifft.
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