2009/8/6 Tobias Wendorff <tobias.wendo...@uni-dortmund.de> > Die Verwendung des "DOP-Projekt" der LVAs könnt ihr aber auf lange > Sicht abschreiben ... 45 EUR kostet eine Kachel für die Nutzung für > unseren Zweck und aufgrund der Katastergesetze und der > Gleichberechtigung wird da *derzeit* sicherlich wenig möglich sein.
Was sagen den die Katastergesetze (z.B. in NRW)? Und wie sieht das mit diesem Gleichberechtigungsgrundsatz genau aus? Können die LVermÄmter nicht Bedingungen stellen? Also z.B. > Die Orthophotos des LVA dürfen all die kostenlos verwenden, die aus diesen > Orthophotos geografische Vektordaten abzeichnen und diese in einer allgemein > zugänglichen Datenbank im Internet speichern, welche unter der "Creative > Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder ODbL) lizensiert ist. Alles was diese Bedingungen erfüllt wird gleich behandelt - auch wenn es de facto nur auf OSM zutrifft.
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