Robert S. schrieb: > Was sagen den die Katastergesetze (z.B. in NRW)? VermKatG NRW (in Kraft ab: 01.04.2009): "§ 5 Nutzung der Geobasisdaten (1) Die Geobasisdaten werden mit Ausnahme der Eigentümerangaben (§ 11 Abs. 5) des Liegenschaftskatasters jedem zur Nutzung für eigene Zwecke zugänglich gemacht. Das Innenministerium kann die Befugnis zur Nutzung einschränken, soweit öffentliche Belange der Nutzung entgegenstehen oder die Gewähr für eine sachgerechte Verwendung nicht gegeben ist.
(2) Die Geobasisdaten und hieraus abgeleitete Produkte dürfen nur mit Zustimmung der zuständigen Behörde vervielfältigt, umgearbeitet, ergänzt, veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden. Vervielfältigungen oder Umarbeitungen zur innerdienstlichen Verwendung bei Behörden oder zum eigenen Gebrauch im Rahmen des Betriebszweckes sind zulässig. Geltungszeitraum: 23.03.2005 - 31.12.2013 (aktuell)" Wie Du siehst, benötigt unser Zweck (Ableitung, Umarbeitung, Veröffentlichung, Weitergabe an Dritte) eine Genehemigung des LVAs. § 4 sagt übrigens (ab Satz 2): "Die Bereitstellung der Geobasisdaten ist gebühren- oder entgeltfrei; die entstandenen Aufwendungen sind zu erstatten, sofern nicht Online-Verfahren genutzt werden. Die Gebühren- oder Entgeltfreiheit gilt nicht, wenn eine kommerzielle Verwendung beabsichtigt ist oder wenn die zu zahlenden Gebühren oder Entgelte Dritten auferlegt oder wenn sonstwie Dritte mit dem betreffenden Betrag belastet werden können." Die kommerzielle Verwendung ist in OSM zwar nicht beabsichtigt, aber voll möglich. > Und wie sieht das mit diesem Gleichberechtigungsgrundsatz genau aus? Dass sie es uns nicht schenken können, ohne es anderen Firmen nicht auch zu schenken. Da sie aber - wie bislang - von anderen Firmen Geld dafür bekommen habe, wäre es fatal für den Haushalt. Da die Länder zukünftig aber keine Neuverschuldungen machen dürfen, halte ich es - bei der aktuellen politischen Lage - für sehr unwahrscheinlich, dass sie diese Einnahmequelle streichen werden. > Können die LVermÄmter nicht Bedingungen stellen? Also z.B. > > Die Orthophotos des LVA dürfen all die kostenlos verwenden, die aus > diesen Orthophotos geografische Vektordaten abzeichnen und diese in > einer allgemein zugänglichen Datenbank im Internet speichern, welche > unter der "Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Lizenz" (oder > ODbL) lizensiert ist. Natürlich könnten sie es, denn nur sie können ja die Nutzungsbedingungen ausstellen. Aber dann könnte die Map-Firma XY kommen und sagen: "Wir haben da jetzt auch eine Lizenz: Die abgezeichneten Daten kommen nur auf unsere Karten / in unsere Navis und kein anderer bekommt sie." Wenn Du Dir TeleAtlas-Daten anschaust, findest Du da etwas Ähnliches: z.B. aus polnischen Daten dürfen keine kommerziellen Datensätze erzeugt werden. Da wurde also ein Deal mit einem polnischen Vermessungsamt ausgehandelt. > Alles was diese Bedingungen erfüllt wird gleich behandelt - auch wenn es > de facto nur auf OSM zutrifft. Die Gleichbehandlung ist ja nicht gegeben, weil die Firma XY für die gleiche Leistung Geld bezahlt. Grüße Tobias _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

