Frederik Ramm schrieb: > Tobias Wendorff wrote: >> Sonst wären TeleAtlas und Navteq in den USA public Domain. > > Das spielt fuer die ja keine Rolle, weil die die Daten immer nur an > Leute rausgeben, die unterschreiben, dass sie die Daten nicht > weitergeben bzw. nur unter den Bedingungen X, Y, Z. Selbst wenn die > Daten im Kern PD waeren, koennten diese Hersteller ihre Kunden immer > noch auch Schadensersatz verklagen, falls die Kunden die Daten weitergeben.
Ah, jetzt habe ich meine Mail von damals bzgl. Datenbankschutz in der USA wiedergefunden! Die USA haben noch kein sui-generis-Recht - bislang wurde es immer abgelehnt. Es muss aber nicht immer auf Landesebene einen solchen Schutz geben# da internationale Abkommen gelten (sofern das Land natürlich diesem Abkommen zugestimmt hat): 1. Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst 2. Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums 3. WIPO-Urheberrechtsvertrag Das Blöde ist, dass das wieder nur für Datenbankwerke gilt, siehe Art. 2 Abs. 5 RBÜ - mich wundert allerdings, wieso Enzyklopädien hier aufgeführt werden. Für Datenbanken fällen die Gerichte in den USA und der Schweiz häufig im Rahmen einer Zweckentfremdung... aber die Urteile sind dort immer wieder verschieden. Da stellt sich mir gerade die Frage, ob die ODbL Datenbanken oder oder Datenbankwerke betrifft? Beides heißt im Englischen nämlich "database". Schlussendlich bleibt aber eine Sache bestehen: Wenn wir Daten aus Luftbildern erfassen, haben die Daten eine schöpferische Höhe. Diese Daten werden dann also Urheberrecht geschützt. Wenn jemand die Daten aus der Sammlung entnimmt, verstößt er gegen das Nutzungsrecht, welches vom Urheber erteilt wurde, z.B. "Ich gebe meine Daten unter CC-BY-SA frei" oder "Ich gebe meine Daten unter der ODbL frei". Und das wird von den obigen Abkommen eindeutig definiert. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

