On Tue, 11 Aug 2009, Georg Feddern wrote:

Vorab:
Ein Privatweg ist grundsätzlich erstmal Privatgelände und kein
öffentlicher Verkehrsraum.

Das ist eindeutig falsch.

Ob ein Weg in Privathand ist oder nicht hat nichts mit der Tatsache zu tun, ob dieser Weg dem Verkehr gewidmet ist oder nicht. Bis vor kurzem war ich nämlich zufällig Besitzer eines solchen öffentlichen Privatweges. Da kann man Besitzer auf- und niederspringen - über sein Eigentum verfügen darf man nur sehr eingeschränkt.

Was Du und auch der Vorposter hier vermengen sind Privatwege und private Wege. Mit einfachen Wegen auf Deinem Grundstück kannst Du (im Rahmen gewisser Regeln) machen was Du willst. Allerdings gibt es eine Reihe von Einschränkungen hinsichtlich der öffentlichen Benutzung von Wegen (Bebauungspläne, Gewohnsrechte, Rechte hinsichtlich der Nutzung von Wäldern, ...), die alle die Verfügungsmöglichkeiten der Eigentümer einschränken - und Wege solcher Art sind i.d.R. das, was als Privatweg gekennzeichnet wird.

Siehe auch unter dem Stichwort "Eigentum verpflichtet", warum diese Einschränkungen des Grundeigentums sinnvoll sind.

Ciao
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