On Tue, 11 Aug 2009, Torsten Leistikow wrote:

Dirk Stöcker schrieb:
On Mon, 10 Aug 2009, Sebastian Hohmann wrote:
Ich interpretiere ein "Privat"-Schild als access=private. Ich denke wenn
jemand explizit so ein Schild aufstellt, dann kann man davon ausgehen,
dass die Benutzung nicht unbedingt erwünscht ist.

Nein. Das bedeutet nur "Wenn Du hier langgehst und ich den Weg nicht
gestreut habe und Du auf die Schnauze fällst, dann ist das nicht mein
Problem".

Und woraus leitest du das Recht ab, das private Grundstueck des
Besitzers betreten zu duerfen?

Wenn wir ganz am Anfang anfangen: $14 Absatz (2) GG:
"Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen".

Ansonsten habe ich genug Ansätze gezeigt, so dass Du die zugehörigen Gesetze selber finden kannst. Wikipedia wird auch hier weiterhelfen. Die Stichworte nochmal: Gewohnheitsrecht, Bebauungsplan, öffentliche Widmung, Nutzungsrechte für Wald und Flur, Wegerechte, Bauordung, ...

Woher kommt nur die irrige Annahme dass jederman auf seinem Grundstück machen kann was er will?

Ciao
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