Ulf Möller schrieb: > Garry schrieb: > > >>> In der Regel gibt es da keine exakt definierte wie bei normalen Flugplätzen. >>> >>> >> Vielleicht kennst Du nur wild genutzte Wiesen - organisierte >> Modellflugplätze haben durchaus eine definierte Startbahn - >> > > Ist die in der Flugplatzgenehmigung festgelegt? Und wer z.B. neben der > Die must Du im Genehmigungsantrag mit angeben, siehe: http://www.dmfv.aero/formular/hinweise.pdf > Startbahn starten will, holt vorher eine Außenstartgenehmigung ein? > Spätestens wenn es wegen einem Unfall mit Sach/Personenschaden zur Gerichtsverhandlung kommt wird die Regelmissachtung Folgen haben.Ein verantwortungsvoller Flugleiter wird dem uneinsichtigen Piloten aber schon vorher ein Startverbot erteilen. Im Bereich des Flugplatzgeländes wirst Du wohl keine "Aussenlandegenehmigung" bekommen da es hier um Sicherheit geht. Ausserhalb des Platzes bist Du selbst für Dein Handeln verantwortlich und haftbar. Man sollte sich auf jeden Fall über die Rechtslage informieren bevor man sein Fluggerät in die Luft bringt, insbesondere auch darüber dass Versicherungspflicht besteht. Die normale Haftpflicht deckt das in der Regel nicht ab.
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