Johannes Hüsing schrieb:
> Wie steht es mit Werken, wie sie in http://gpsdrawings.com aufgeführt sind?

In meinen Augen unterscheidet sich das _eindeutig_ vom normalen
Mapping (Straße bewusst herunterlaufen, um sie vollständig zu
erfassen). Genau das ist ja die Kreativität, die geschützt werden
soll.

Ein GPS-Gerät tragen kann jeder, aber Formen z.B. Buchstaben oder
Worte ablaufen - das ist etwas vollkommen anderes. Hier greift
mindestens der Schutz als Datenbankwerk.

Wobei solche Dinge, wie ein GPS-Gerät an einem Hund befestigt,
wieder kritisch sind. Hunde sind vor Gericht "Dinge" und die
können keine Urheber sein. Genauso wie GPS-Tracks, die von
Flugzeugen aufgenommen werden - aber hier greift ja darum der
Schutz als Datenbank.

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