Am 3. September 2009 15:43 schrieb Tobias Wendorff
<tobias.wendo...@uni-dortmund.de>:
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>> ich sehe diese "GPS-Kunst" als Extrembeispiel für das, was Du auch im
>> Kleinen hast, wenn Du bewusst einen Track aufnimmst und dabei Deinen
>> Weg (im Detail) so wählst (hier ist die Urheberkomponente m.E.), dass
>> der Track so aufgenommen wird, wie Du es willst.
>
> Aber Du hast doch keinen Einfluss darauf, wie er aufgenommen wird.
> Du kannst nicht, wie bei Deinem Pinsel, die Druckstärke beeinflussen
> oder die Farbe. Das Gerät setzt den Punkt, die triffst die Auswahl
> und sammelst die Punkte, die es Dir gibt.

es gibt auch andere Zeichentechniken, wo Du nicht die Druckstärke
beeinflussen kannst. Wenn Du an Pollock denkst (Bilder z.B. hier:
http://www.sfasu.edu/pubaffairs/images/1-07images/17-pollock_l.jpg
http://www.davidpetersenartworks.com/wp-content/uploads/2009/05/pollock-number-one-1948.jpg
http://peculiarvelocity.files.wordpress.com/2009/02/painting_jackson_pollock.jpg

hier ist es im einzelnen total zufällig, wo genau der Farbspritzer
auftrifft, ob es einer oder mehrere kleine sind, etc.

> Vielleicht hilft das auch ein wenig beim Verständnis:
> http://de.wikipedia.org/wiki/Kleine_Münze

Stärkt das nicht gerade diese Ansicht, z.B. dieser Absatz: "Auch die
Gerichtsbarkeit ging seit der Weimarer Republik davon aus, dass
lediglich ein „geringer Grad individuellen Schaffens“ zur Begründung
einer Schutzwürdigkeit ausreiche. Das deutsche Urheberrecht der
Bundesrepublik hielt vor und nach Einführung des Urheberrechtsgesetzes
im Jahre 1965 an dieser Rechtstradition fest. Auch der
Bundesgerichtshof steht in Bezug auf die sogenannte kleine Münze nach
wie vor in der Tradition der Rechtsprechung des Reichsgerichts."

> Beim normalen GPS-Tracking kann ich aber wirklich _nichts_ sehen,
> was irgendeine geringfügig besondere Leistung mit sich bringt.

was ist "normales tracking"? Wenn Du das Gerät einfach mitlaufen
lässt, während Du Dich bewegst, (und insb. dabei nicht Deine Bewegung
daran ausrichtest, dass der Track so aufgenommen wird, wie Du es
willst), dann würde ich beim einzelnen Track auch nicht von
Anwendbarkeit des Urheberrechts sprechen, (die Datenbank ist ja
trotzdem geschützt).

Gruß Martin

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