Am 3. September 2009 07:24 schrieb Johannes Hüsing <[email protected]>: >> Tracks, die 1:1 hochgeladen werden, fallen ja sowieso komplett weg. >> Urheber dieser Tracks ist ja kein Mensch, sondern ein Gerät. UrhG >> gilt aber nur für natürliche Personen, Nutzungsrechte können auch >> juristische Personen tragen. >> >> > Wie steht es mit Werken, wie sie in http://gpsdrawings.com aufgeführt sind?
IMHO sind genau das Beispiele für meine Argumentation. Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

