Am 3. September 2009 07:24 schrieb Johannes Hüsing <[email protected]>:
>> Tracks, die 1:1 hochgeladen werden, fallen ja sowieso komplett weg.
>> Urheber dieser Tracks ist ja kein Mensch, sondern ein Gerät. UrhG
>> gilt aber nur für natürliche Personen, Nutzungsrechte können auch
>> juristische Personen tragen.
>>
>>
> Wie steht es mit Werken, wie sie in http://gpsdrawings.com aufgeführt sind?

IMHO sind genau das Beispiele für  meine Argumentation.

Gruß Martin

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