Christian Schmitt schrieb:
> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische  
> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil  
> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,  
> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht  
> unter das Urheberrecht fallen.

Falls diese Argumenation korrekt ist, spricht vielleicht aus Sicht des
Urheberrechts nichts dagegen, die Luftbilder abzumalen. Das ändert aber
überhaupt nichts an anderen Hindernissen - insbesondere den
Nutzungsbedingungen des Dienstes, der dir die Luftbilder bereitstellt.

Die Idee "urheberrechtlich womöglich nicht schützbar, also setzen wir
stattdessen auf Nutzungsbedingungen" liegt ja auch der ODbL zugrunde.

Tobias Knerr

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