Christian Schmitt schrieb: > Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische > Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil > der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet, > dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht > unter das Urheberrecht fallen.
Falls diese Argumenation korrekt ist, spricht vielleicht aus Sicht des Urheberrechts nichts dagegen, die Luftbilder abzumalen. Das ändert aber überhaupt nichts an anderen Hindernissen - insbesondere den Nutzungsbedingungen des Dienstes, der dir die Luftbilder bereitstellt. Die Idee "urheberrechtlich womöglich nicht schützbar, also setzen wir stattdessen auf Nutzungsbedingungen" liegt ja auch der ODbL zugrunde. Tobias Knerr _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

