Am 23.12.2009 00:10, schrieb Christian Schmitt:
> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht
> unter das Urheberrecht fallen. Die OpenStreetMap bildet ja nur die
> Realität ab, nicht mehr und nicht weniger.

Es ist nur schon seit mehreren Jahren bei OSM gängige Praxis, von Daten 
die nicht eindeutig benutzbar sind die Finger zu lassen. Das wir z.b. 
Google Luftbilder daher nicht verwenden wollen wurde hier auf talk-de 
und auf talk doch nun schon mehrfach diskutiert, bitte bei Bedarf mal im 
Archiv suchen.

Ob jetzt das georeferenzieren eine Luftbildes ein schöpferischer Akt 
ist, kann ich nicht beurteilen. Aber ich persönlich habe jetzt überhaupt 
keinen Bock, demnächst einem Anwalt ein paar hundert oder tausend Euro 
Abmahngebühr zu überweisen, weil die Rechtslage doch anders ist als du 
sie hier schilderst.

Gruß, ULFL

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