Christian Schmitt <[email protected]> wrote:
> Aus meiner Sicht steht lizenzrechtlich kein Grund dagegen geografische
> Gegebenheiten aus Luftbildern abzuzeichnen. Denn zumindest der Teil
> der Informationen aus den Luftbildern, welcher die Realität abbildet,
> dürfte kein (schön-)geistiges Werk darstellen und von daher auch nicht
> unter das Urheberrecht fallen. Die OpenStreetMap bildet ja nur die
> Realität ab, nicht mehr und nicht weniger.
Das ist auch meine Meinung, aber IANAL und genau das ist das Problem!
Keiner wird und das _rechtsverbindlich_ bestätigen.
Sven
--
"Das ist halt der Unterschied: Unix ist ein Betriebssystem mit Tradition,
die anderen sind einfach von sich aus unlogisch."
(Anselm Lingnau in de.comp.os.unix.discussion)
/me ist gig...@ircnet, http://sven.gegg.us/ im WWW
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