Am Mittwoch 23 Dezember 2009 13:35:29 schrieb Michael Buege: > > Mit Deiner Argumentation unterstellst Du stillschweigend, dass in dem > > diskutierten fiktiven Beispiel das Prinzip der Beweislastumkehr > > Gültigkeit hat. > -v bitte > Tobias schrub "plausibel belegen".
Die Annahme hier, dass man selbst irgendwas beweisen müsste, ist schlicht sinnfrei. Wer immer denkt, dass du bei ihm abgemalt hast, muss eben diesen Vorwurf beweisen können, nicht anders herum. Man muss normalerweise nicht beweisen dass man etwas richtig gemacht hat sondern derjenige, der einem ein Fehlverhalten vorwirft, muss das Fehlverhalten beweisen. Im Zweifel für den Angeklagten. Nur bei einigen klar spezifizierten Rechtsgebieten greift eine Beweislastumkehr, weil dies dort sinnvoller ist. Siehe Wikipedia-Artikel zur Beweislastumkehr. Diese greift hier aber nicht, daher stellt sich die Frage gar nicht, ob man seine Quelle beweisen kann. Gruß, Bernd -- Eine Schraube ohne Nagel ist ein Gewinde.
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