Am 23. Dezember 2009 21:20 schrieb Sven Geggus <li...@fuchsschwanzdomain.de>
:

> Kann man solche Fragen eigentlich gegen Bezahlung rechtsverbindlich
> prüfen lassen oder muss man einen Präzendenzfall abwarten?
>

100% sicher bist Du erst, wenn Du durch alle Instanzen gegangen bist.

Gruß Martin
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