Am 23. Dezember 2009 21:20 schrieb Sven Geggus <[email protected]> :
> Kann man solche Fragen eigentlich gegen Bezahlung rechtsverbindlich > prüfen lassen oder muss man einen Präzendenzfall abwarten? > 100% sicher bist Du erst, wenn Du durch alle Instanzen gegangen bist. Gruß Martin
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