Hallo,

Martin Koppenhoefer schrieb:
> Übrigens, (das schreibe ich Dir nicht zum ersten Mal), ist das
> "Hauptobjekt" das Grundstück (zumindest hat das die Adresse), und
> nicht das Gebäude. Das Gebäude ist Teil des Grundstücks.
>
>
>   
Das stimmt so nicht: Gebäude und Grundstück haben keine 1:1-Beziehung!
- Das Grundstück hat eine Flurstücksnummer
- Das Gebäude / Gebäudeteil / der Hauseingang haben die Hausnummer und 
somit die Adresse

Es gibt die Kombinationen:
- Mehrere Hausnummern (Adressen) auf einem Grundstück (Flurstücksnummer) 
(1:n)
- Ein Gebäude mit einer Adresse erstreckt sich über mehrere Grundstücke 
(unterschiedliche Flurnummern) (n:1)
- Eine Hausnummer auf einem Grundstück (1:1)
- wahrscheinlich gibt es auch noch n:n (ein Gebäude mit mehreren 
Eingängen = Adressen auf unterschiedlichen Grundstücken)

Gruß,
Stefan



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