Am 8. Februar 2010 09:52 schrieb Stefan Dettenhofer (StefanDausR)
<o...@dentro.info>:
> Hallo,
>
> Martin Koppenhoefer schrieb:
>> Übrigens, (das schreibe ich Dir nicht zum ersten Mal), ist das
>> "Hauptobjekt" das Grundstück (zumindest hat das die Adresse), und
>> nicht das Gebäude. Das Gebäude ist Teil des Grundstücks.
>>
>>
> Das stimmt so nicht: Gebäude und Grundstück haben keine 1:1-Beziehung!
> - Das Grundstück hat eine Flurstücksnummer


ja, auch, das ist aber eine Katasternummer (Identifikation der
Parzelle, diese Teil einer Flur, dann Gemarkung...), nicht das selbe
wie eine Grundstücksnummer.

> - Das Gebäude / Gebäudeteil / der Hauseingang haben die Hausnummer und
> somit die Adresse

Das ist Länderrecht (oder sogar kommunal?) und vermutlich
unterschiedlich geregelt. Ich beziehe mich oben auf Berlin. Quelle
hier:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/download/geoinformation/Vorschriftensammlung/7_1.pdf

Gruß Martin

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